Gebrauchsanweisung für Almhütten Teil 9: Im Winterglück
Stell dir vor…
Du hast zum ersten Mal eine wunderbare Selbstversorger-Almhütte an der Skipiste gemietet. Natürlich kennst Du schon viele bewirtschaftete Skihütten, aber ob das mit der Eigenbewirtschaftung Deiner Hütte auch so richtig klappen wird, weißt Du nicht. Heute gibt es dazu ein paar Tipps, die meisten sind auch für „Winterkuschelhütten“ sehr nützlich.
Michael kennt sich bei der Anreise aus!
Anreise auf die Winterhütte ohne Auto
Auch heute habe ich mir zum Thema einen Experten geholt! Michael Münzer, Stutenmilchbauer und engagierter Almhüttenvermieter, stellt schon seit vielen Jahren seine drei Almhütten im Skigebiet Klippitztörl in Kärnten seinen Gästen zur Verfügung. Er kennt den Unterschied zwischen Sommer- und Wintervermietung, er weiß also genau, wovon er spricht. Heute reden wir einmal nur vom Winter.
Michaels Hütten sind im Winter, wie viele andere auch, mit dem Auto nicht erreichbar. Mit den Skiern kann man hinkommen, aber das ist meistens ein Gepäcksproblem. Deshalb hat Michael einen Skidoo mit Anhänger und bringt in sausender Fahrt Gäste samt Gepäck zu seiner jeweiligen Hütte. Er hat dazu eine, auf den ersten Blick sehr seltsam anmutende Bitte: „Verstaue Dein Gepäck ordentlich, vor allem schneesicher. Wirf keine losen Salatköpfe oder Eierpackungen auf den Anhänger. Ich weiß, Du hast sie im letzten Augenblick gekauft, aber sie sollen am Skidoo keinem an den Kopf fliegen, ganz abgesehen davon, dass dichter Schneefall und scharfer Fahrtwind die Lebensmittel schnell unbrauchbar machen können. Dasselbe gilt auch für den Salatkopf am Rucksack bei der Fußanreise.“
Weil wir gerade von Gepäck sprechen: Was Du in Deine Winterhütte nicht mitnimmst, kriegst Du noch viel schwerer zur Hütte als im Sommer. Also, vorher möglichst genau überlegen, was Du unbedingt brauchst, was eher nicht und was schon gar nicht. Letzteres kann erstaunlich viel sein, soll dich aber nicht davon abhalten, warme Kleidung und gutes winterfestes Schuhwerk mitzunehmen, ganz abgesehen von der Skiausrüstung, die ja in die Kategorie „unbedingt“ fällt. Übrigens: Auch Kuscheltiere für Kinder und ähnliche Utensilien können in diese Sparte fallen.
Man braucht genug Holz bei der Hütt´n
Tipps und Tricks fürs Einheizen
Im Winter ist es bei und in Almhütten kalt. Das Warmhalten der Winterhütte ist daher naturgemäß ein wichtiges Kapitel. Michael Münzer: „Ich bitte die Gäste immer, vernünftig zu heizen, auch wenn sie natürlich keine Heizprofis sein können.“ Aha, und was heißt das konkret? „Sie sollen nicht so unbändig heizen, dass es in der Hütte 32 Grad hat, während draußen bei 15 Grad minus der Eisbär sitzt und fröhlich die Fenster aufgerissen werden, um zu lüften. Es ist auch nicht notwendig, dass man in einer Winterhütte mit kurzer Hose und T-Shirt den Sommer spielt.“
Holz gibt es selbstverständlich genug bei jeder Almhütte, dafür sorgen die umsichtigen Almhüttenvermieter schon beizeiten. Also, frieren muss und darf keiner in einer Almhütte!
Aber das übermäßige Heizen ist erstens gesundheits- und sicherheitstechnisch bedenklich und zweitens in Zeiten wie diesen nicht gerade klimafreundlich.
Und wie sollte man das Heizen angehen, wenn man den ganzen Tag beim Skifahren oder anderen „außerhüttigen“ Aktivitäten ist? Michael Münzer weiß dazu Rat: „Heize in der Früh ordentlich ein. Meistens findet sich in der Gruppe oder der Familie ein morgendlicher Heizmeister, sprich ein Frühaufsteher. Dieses Heizen am Morgen reicht dann ganz gut, bis alle wieder unter das warme Dach zurückkehren. Dann Nachheizen in mehreren Etappen, denn der Hüttenabend dauert im Winter erfahrungsgemäß gern etwas länger und ist meist noch gemütlicher als im Sommer, sodass der Frühaufsteher vom Dienst sicher eine nicht ganz ausgekühlte Hütte vorfindet.“
Mir fällt bei diesem Gespräch eine etwas tragische Anekdote ein. Alte, sehr alte Holzhütte, die sommers wie winters nur zu Fuß erreichbar ist. Alter Holzherd! Gebirgserfahrene Gäste, die Skitouren machen wollen. An jenem Tag heizen sie vor ihrem Aufbruch in lichte Höhen den Herd noch einmal so kräftig nach, wie es mit aller Gewalt geht und wie man es eben n i c h t machen sollte, weil sie es am späten Nachmittag gemütlich haben wollen. Daraus wurde an diesem Tag aber leider nichts! Die Hüttenwand hatte wegen Überhitzung Feuer gefangen und die Feuerwehr kam natürlich auch nicht hin – wegen des Fußweges – und die Hütte brannte vollständig nieder.
Also, kein gemütlicher Abend für die Gäste, sondern Abreise zu Fuß natürlich. Seit dieser Zeit her rührt meine Angst vor Feuerstellen auf Hütten. Ich komme deshalb immer wieder darauf zu sprechen, das heißt zu schreiben. Weil wir gerade dabei sind: Ist es eigentlich erlaubt, auf Almhütten ein Feuerwerk zu machen und/oder Knallkörper zu zünden? Dazu ganz unten der goldene Tipp.
Michael hat dazu noch eine Bitte: „Wenn es auf Deiner Hütte erlaubt sein sollte, dann wünsche ich allen großen Spaß dabei. Aber bitte, bitte, räumt die Reste des Vergnügens unverzüglich weg. Ganz abgesehen davon, dass dieser Mist, der auf Skipisten und auch auf unberührten Schneeflächen bis in den Sommer liegen bleibt, für das Weidevieh sehr gefährlich werden kann,“ Und ich sage noch dazu: Wieso soll der Bauer im Frühjahr über die Almen wandern und das Zeug wegräumen. Er kann auch nicht wissen, wo genau die Gäste das Vergnügen hatten. In der Almhüttenendreinigung sind diese Säuberungsgänge sicher nicht inbegriffen. Und Du willst wohl auch nicht, dass irgendein Wild- oder Nutztier oder auch Haustier wegen Deiner Unbedachtheit leiden muss, oder?
Der goldene Tipp
Auf der Alm ins Neue Jahr!
Da wird es heute ein bisschen kompliziert – es geht dabei um Gesetze, Verordnungen, Genehmigungen und ähnliches. Hier die Kurzfassung: Im Ortsgebiet ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ganzjährig verboten, wobei der jeweilige Bürgermeister die Ausnahmen genehmigen kann. Außerhalb des Ortsgebietes ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen grundsätzlich erlaubt, wobei diese Verwendung aber z. B. durch Lärmschutzverordnungen, eine Verordnung zur Vorbeugung von Waldbränden, das Luftfahrtgesetz oder das Naturschutzgesetz usw. (bundesländerweise verschieden) eingeschränkt werden kann.
So, das heißt für Dein Feuerwerk auf der Alm, wenn Du auf der sicheren (gesetzlichen) Seite sein willst: Informiere Dich vorher, am besten schon vor dem Kauf der Raketen, welche aktuellen Regelungen es an welchem Ort gibt. Zuständig ist dafür die Gemeinde oder die Bezirksverwaltungsbehörde. In der Praxis fragst Du am besten Deinen Almhüttenvermieter, der wird sich an Ort und Stelle schlau machen und Dir seine Information weitergeben. Im besten Fall wirst Du Dich über Dein Feuerwerk königlich freuen!